ENTSCHEIDUNGSAKTE
Versprechen zu Haardichte und Wachstum lesen, ohne Haarbruch mit Haarausfall zu verwechseln
Die Auswahl anhand klarer Prüfpunkte eingrenzen: genaue Aussage, Messgröße, Dauer, Produktstatus und Grenze zur Behandlung von Haarausfall.
DIE REDAKTIONELLE LINIE
Unsere Wahl: unbelegte Wachstumsversprechen aussortieren
Ein Serum nur dann als Wachstumsoption betrachten, wenn Aussage, Messgröße, Dauer und Produktstatus klar benannt sind; reine Kosmetik sonst nach Haarbruch, Pflegegefühl oder optischer Fülle beurteilen.
DARAUF STÜTZT SIE SICH
AKTENNOTIZ 01
Weniger Haarbruch und mehr Glanz können dichter wirken, belegen aber kein neues Wachstum. Bei neuem oder anhaltendem Haarausfall sollte ein Kosmetikversuch die Abklärung nicht verzögern.
NOCH NICHT BELEGT
Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.
ANDERS ENTSCHEIDEN, WENN
- A-01Weniger Haarbruch kann dichter wirken, ohne das Wachstum zu verändern.
Quellenblätter.
Europäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
2026-05-01Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel
2025-06Commission européenne — DG GROW
consulté le 2026-08-19Europäische Kommission / EUR-Lex
2013-07-10Commission européenne
consulté le 2026-08-19BELEGSPUR
Was die Quellen tragen — und was die Redaktion entscheidet.
Die verlinkten Quellen stützen Produktstatus, Kennzeichnung oder fachliche Grenzen. Sie beweisen keinen redaktionellen Sieger und ersetzen keinen eigenen Test.
Unsere Wahl: unbelegte Wachstumsversprechen aussortieren
Ein begründeter Handlungsrat; keine von der Quelle gemessene Produktleistung.Weniger Haarbruch kann dichter wirken, ohne das Wachstum zu verändern.
Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.Primär- und Fachquellen im Datensatz
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex
- Handbuch zum Anwendungsbereich der Kosmetikverordnung — Version 5.5Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel
- Borderline productsCommission européenne — DG GROW
- Cosmetic ingredient database (CosIng)Commission européenne
Welche Angaben oder Prüfbedingungen noch nötig sind
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
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