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DIE GUTE HAARSEITEFASERARCHIV / KLARER RATREDAKTIONELLE LINIE

ENTSCHEIDUNGSAKTE

Reparatur- und Bindungsversprechen für blondiertes Haar sinnvoll vergleichen

Die Auswahl anhand klarer Prüfpunkte eingrenzen: Art des Schadens, Haarbruch, Oberflächengefühl, Ablagerung und offengelegte Messmethode.
QUELLEN4EIGENER TESTNEIN
01

DIE REDAKTIONELLE LINIE

Unsere Wahl: messbaren Haarbruch vor „Reparatur“ stellen

Ein Reparaturprodukt bevorzugen, das Schadensart, Vergleich und Messgröße offenlegt; ohne diese Angaben nur mit leichterer Kämmbarkeit oder vorübergehend glatterem Gefühl rechnen.

02

DARAUF STÜTZT SIE SICH

AKTENNOTIZ 01

„Bond“ und „Repair“ bezeichnen keine einheitliche Leistung. Ein glatter Film kann nützlich sein, beweist aber weder eine dauerhafte Umkehr von Blondierschäden noch weniger Haarbruch.

NOCH NICHT BELEGT

pH-Wert, Reinigungsleistung, Ablagerungen, Reibung, Haarbruch, Farberhalt und Kopfhautmessungen werden selten mit vergleichbaren Methoden angegeben.

03

ANDERS ENTSCHEIDEN, WENN

  1. A-01Glatteres Haargefühl beweist keine dauerhafte Umkehr von Blondierschäden.
04

Quellenblätter.

BELEGSPUR

Was die Quellen tragen — und was die Redaktion entscheidet.

Die verlinkten Quellen stützen Produktstatus, Kennzeichnung oder fachliche Grenzen. Sie beweisen keinen redaktionellen Sieger und ersetzen keinen eigenen Test.

REDAKTIONELLE ENTSCHEIDUNG

Unsere Wahl: messbaren Haarbruch vor „Reparatur“ stellen

Ein begründeter Handlungsrat; keine von der Quelle gemessene Produktleistung.
GRENZE DES RATS

Glatteres Haargefühl beweist keine dauerhafte Umkehr von Blondierschäden.

pH-Wert, Reinigungsleistung, Ablagerungen, Reibung, Haarbruch, Farberhalt und Kopfhautmessungen werden selten mit vergleichbaren Methoden angegeben.

Primär- und Fachquellen im Datensatz

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
  2. Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex
  3. Cosmetic ingredient database (CosIng)Commission européenne
  4. Hair cosmetics: an overviewMaria Fernanda Reis Gavazzoni Dias
Welche Angaben oder Prüfbedingungen noch nötig sind
Produktfunktion und Kategorie

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Inhaltsstoffliste der aktuellen Version

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Menge, Einwirkzeit und Häufigkeit

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Ausgangszustand der Haarfaser

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Haarbruch, Kämmen und Reibung

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Beleg für die konkrete Werbeaussage

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Instrumentelle Messung und Prüfbedingungen

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Haarfaser instrumentell und reproduzierbar messen

Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.

Allgemeine Werbeaussage auf Belege zurückführen

Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.

KEINE ERFUNDENE MESSUNG
Es wurde kein eigener Faser- oder Produkttest durchgeführt.

REDAKTIONELLE GRENZE
Kopfhautbeschwerden und medizinische Fragen gehören nicht in ein Produktranking.