ENTSCHEIDUNGSAKTE
„Hypoallergen“, „nicht komedogen“ und Verträglichkeitstests richtig einordnen – Schwerpunkt Haarpflege
Die Auswahl anhand klarer Prüfpunkte eingrenzen: Wortlaut, Prüfverfahren, Testgruppe, Messgröße, Ergebnis und offengelegte Grenzen. Die Prüfung wird auf die konkrete Haarpflege begrenzt.
DIE REDAKTIONELLE LINIE
Unsere Wahl: Testprotokoll vor Kopfhautlabel
Bei ‚hypoallergen‘ oder ‚dermatologisch getestet‘ nach Testgruppe, Anwendung, Messgröße, Ergebnis und Abbruchkriterien suchen.
DARAUF STÜTZT SIE SICH
AKTENNOTIZ 01
Ein breites Verträglichkeitswort sagt ohne Methode wenig über die eigene Kopfhaut oder eine konkrete Anwendung.
NOCH NICHT BELEGT
Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.
ANDERS ENTSCHEIDEN, WENN
- A-01„Dermatologisch getestet“ nennt ohne weitere Angaben weder Ergebnis noch individuelle Sicherheit.
Quellenblätter.
Europäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
2026-05-01Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel
2025-06Europäische Kommission — GD GROW
geprüft am 2026-08-19Europäische Kommission / EUR-Lex
2013-07-10Europäische Kommission
geprüft am 2026-08-19Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)
2023-12-22BELEGSPUR
Was die Quellen tragen — und was die Redaktion entscheidet.
Die verlinkten Quellen stützen Produktstatus, Kennzeichnung oder fachliche Grenzen. Sie beweisen keinen redaktionellen Sieger und ersetzen keinen eigenen Test.
Unsere Wahl: Testprotokoll vor Kopfhautlabel
Ein begründeter Handlungsrat; keine von der Quelle gemessene Produktleistung.„Dermatologisch getestet“ nennt ohne weitere Angaben weder Ergebnis noch individuelle Sicherheit.
Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.Primär- und Fachquellen im Datensatz
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex
- Handbuch zum Anwendungsbereich der Kosmetikverordnung — Version 5.5Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel
- Leitlinien zu GrenzproduktenEuropäische Kommission — GD GROW
- CosIng-Datenbank für kosmetische InhaltsstoffeEuropäische Kommission
- SCCS Notes of Guidance for the testing of cosmetic ingredients and their safety evaluation — 12th revisionScientific Committee on Consumer Safety (SCCS)
Welche Angaben oder Prüfbedingungen noch nötig sind
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
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