ENTSCHEIDUNGSAKTE
Trockenshampoo-, Öl- und Stylingrückstände entfernen, ohne die Kopfhaut auszutrocknen
Die Auswahl anhand klarer Prüfpunkte eingrenzen: Art der Ablagerung, Intensität und Häufigkeit der Reinigung, Farbe und Kopfhautkomfort.
DIE REDAKTIONELLE LINIE
Unsere Wahl: einmal zurücksetzen, dann neu dosieren
Bei plausiblen Styling- oder Ölablagerungen eine einzelne gründliche Wäsche einplanen, danach weniger Produkt und klarere Waschtage testen statt dauerhaft stark zu klären.
DARAUF STÜTZT SIE SICH
AKTENNOTIZ 01
Ein Reset kann Rückstände entfernen; häufige aggressive Reinigung tauscht sie jedoch leicht gegen Trockenheit, Reizung oder Farbverlust. Bleiben Schuppen oder Entzündung, ist Ablagerung als Erklärung zu schwach.
NOCH NICHT BELEGT
pH-Wert, Reinigungsleistung, Ablagerungen, Reibung, Haarbruch, Farberhalt und Kopfhautmessungen werden selten mit vergleichbaren Methoden angegeben.
ANDERS ENTSCHEIDEN, WENN
- A-01Nicht jede Schuppung oder Reizung ist eine Produktablagerung.
Quellenblätter.
Europäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
2026-05-01Europäische Kommission / EUR-Lex
2013-07-10Commission européenne
consulté le 2026-08-19Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)
2023-12-22Maria Fernanda Reis Gavazzoni Dias
2015Dias et al.
2014BELEGSPUR
Was die Quellen tragen — und was die Redaktion entscheidet.
Die verlinkten Quellen stützen Produktstatus, Kennzeichnung oder fachliche Grenzen. Sie beweisen keinen redaktionellen Sieger und ersetzen keinen eigenen Test.
Unsere Wahl: einmal zurücksetzen, dann neu dosieren
Ein begründeter Handlungsrat; keine von der Quelle gemessene Produktleistung.Nicht jede Schuppung oder Reizung ist eine Produktablagerung.
pH-Wert, Reinigungsleistung, Ablagerungen, Reibung, Haarbruch, Farberhalt und Kopfhautmessungen werden selten mit vergleichbaren Methoden angegeben.Primär- und Fachquellen im Datensatz
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex
- Cosmetic ingredient database (CosIng)Commission européenne
- SCCS Notes of Guidance for the testing of cosmetic ingredients and their safety evaluation — 12th revisionScientific Committee on Consumer Safety (SCCS)
- Hair cosmetics: an overviewMaria Fernanda Reis Gavazzoni Dias
- The shampoo pH can affect the hair: myth or reality?Dias et al.
Welche Angaben oder Prüfbedingungen noch nötig sind
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.